Finanzierung des Mensabetriebes:
Der Mensaverein der Gesamtschule Heiligenhaus e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der 1994 durch eine Lehrer- und Elterninitiative gegründet wurde. Er verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist Betreiber der Mensa.
Der Mensabetrieb wird ausschließlich über Essenbeiträge finanziert. Der Verein erhält keine Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Freundlicherweise überlässt die Stadt Heiligenhaus als Träger der Schule dem Verein die Räume für den Mensabetrieb kostenlos.
Sämtliche weitere Kosten wie beispielsweise für das Personal mit aktuell 7 Angestellten (Stand Januar 2021), den Wareneinsatz, den Unterhalt der Küche, die Reparaturen, die Hygiene, die Steuer und Versicherungen – nur um unsere größten Kostenträger zu nennen – werden ausschließlich durch die Essenbeiträge finanziert.
Die Mitglieder des Mensavorstandes, bestehend aus zurzeit 2 Eltern- und 3 Lehrervertretern, führen den Verein ehrenamtlich und nebenberuflich in ihrer Freizeit. Die einzige finanzielle Planungssicherheit, die der Vorstand und die Betriebsleitung haben, besteht zu Beginn eines Schuljahres, wenn die Anzahl der vertraglich angemeldeten Esser feststeht. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Kosten auf das Jahresbudget entsprechend umgelegt und ein Jahreshaushalt definiert werden kann.
Zusammensetzung der Abonnementkosten:
Bei der Kalkulation des Abonnements wird zwischen der Anzahl der gebuchten Essen pro Woche unterschieden. Aktuell wird die Möglichkeit geboten, 4 oder 5 Tage an dem Essensangebot teilzunehmen.
Der eigentliche Preis eines Gerichtes setzt sich aus verschiedenen Komponenten wie dem Wareneinsatz, den Personalkosten, den Kosten für Wartung und Instandhaltung, den Kosten für Steuer und Versicherung etc. zusammen.
Aktuell betragen die Kosten für das 4-Tage Abonnement 46,90 € pro Monat. In diesem Preis integriert ist der von den Wareneinsatz- und Personalkosten losgelöste Grundbetrag in Höhe von 10,50 € pro Monat. Dieser Grundbetrag wird mindestens über das komplette Jahr monatlich verteilt eingezogen.
Die Kosten für das 5-Tage Abonnement betragen aktuell 58,70 € pro Monat. Die Höhe des Grundbetrages beträgt 13,12 €. Dieser Grundbetrag wird ebenfalls mindestens über das komplette Jahr monatlich verteilt eingezogen.
Abrechnungsvorgehen im Falle eines Lockdowns:
Die Essensbeiträge werden grundsätzlich am Anfang des Monats eingezogen. Sollte es im Anschluss (beispielsweise im Januar) zu einem Lockdown kommen, wird Ihnen der Beitrag für die kommenden Monate gutgeschrieben. Sollte im aufgezeigten Fall der Lockdown im Februar beendet sein, werden im Februar entsprechend Ihres Guthabens keine Essensbeiträge eingezogen.
Sollte der Lockdown im Folgemonat (hier im Beispiel Februar) fortgesetzt werden, werden wir am Anfang des Monats nur den Grundbetrag in Höhe von 10,50 € bzw. 13,12 € einziehen. Der Grundbetrag wird Ihnen nicht wieder gutgeschrieben, er dient der monatlichen Grundfinanzierung des Mensabetriebes - siehe Aufstellung „Zusammensetzung der Abonnementkosten“.
Die Höhe des Grundbetrages gilt vorbehaltlich der Anerkennung / Auszahlung des Kurzarbeitergeldes für unsere Mitarbeiter durch die Bundesagentur für Arbeit.