Gymnasiale Oberstufe
Qualifikationsphase Q1 und Q2
Die Jahrgangsstufen Q1 und Q2 gehören zur Qualifikationsphase. In der Qulifikationsphase können nur solche Fächer belegt werden, die schon in der EF belegt wurden. Ausnahme bilden Literatur und die Zusatzkurse in Geschichte und Sozialwissenschaften, sowie Vertiefungsfächer und Projektkurse, Die Pflichtbelegungen werden durch Grund- und Leistungskurse erfüllt. Die Schülerinnen und Schüler belegen aus den Fächern der EF 2 Leistungskurse [5 stündig] und mindestens 7 bis 8 Grundkursen [3 stündig].
Die Qualifikationsphase baut auf der Einführungsphase auf und bereitet systematisch auf die Abiturprüfung vor. Dieser Abschnitt von zwei Schuljahren gehört schon zur Abiturleistung, da die hier erbrachten Leistungen in die Abiturwertung mit eingehen. Am Ende der Jahrgangsstufe Q2 erfolgt die Zulassung zum Abitur, wenn eine bestimmte Anzahl von Punkten in den Leistungs- und Grundkursen erreicht worden ist. Am Ende der Qualifikationsphase 2 findet schließlich die Abiturprüfung selbst statt.
KRI
Die Qualifikationsphase
Die Pflichtbelegungen werden durch Grund- oder Leistungskursfächer erfüllt. In der Qualifikationsphase wählen die Schülerinnen und Schüler
- zwei Fächer als Leistungskursfächer und
- in einem Jahr der Qualifikationsphase mindestens sieben, in den anderen acht für die Gesamtqualifikation anrechenbare Grundkursfächer. Der Unterricht in den Vertiefungsfach der Q2 ist nicht anrechenbar.
Darüber hinaus müssen die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer beachtet werden, u.a. müssen die Fächerwahlen jeden Lernbereich abdecken. Zur Einhaltung der durchschnittlichen Wochenstundenzahl werden
entweder weitere Grundkurse oder Vertiefungsfächer oder ein Projektkurs gewählt.
Die vier Abiturfächer müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen von der Einführungsphase an belegt worden sein.
- Spätestens ab der Qualifikationsphase müssen in diesen Fächern Klausuren geschrieben werden.
- Sie müssen das sprachlich-literarisch-künstlerische, das gesellschaftswissenschaftliche und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld abdecken.
- Das sprachlich-literarisch-künstlerische Aufgabenfeld wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt.
- Zwei der vier Abiturfächer müssen aus den Fächern Fremdsprache, Deutsch und Mathematik gewählt werden.
1. Band | Deutsch | Englisch | Biologie | Kunst |
2. Band | Deutsch | Englisch | Mathematik | Geschichte |
Die Schülerinnen und Schüler wählen aus jedem Band einen Kurs. Die Kombination Biologie und Geschichte ist durch die Vorgaben der Prüfungsordnung APO-GOSt nicht möglich.
Religionslehre ist keinem Aufgabenfeld zugeordnet, kann aber in der Abiturprüfung das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld vertreten. In diesem Fall muss zusätzlich ein gesellschaftswissenschaftliches Fach durchgängig belegt werden.
Schülerinnen und Schüler, die sich vom Religionsunterricht befreien lassen, wählen als Ersatzfach Philosophie.
Am Ende der Einführungsphase wählen die Schülerinnen und Schüler ihre Leistungskurse. Diese Kurse sollten in der EF als schriftliche Fächer angewählt worden sein.
1. Band | Deutsch | Englisch | Biologie | Kunst |
2. Band | Deutsch | Englisch | Mathematik | Geschichte |
Jede Schülerin und jeder Schüler wählt aus jedem Band einen Kurs. Die Kombination Biologie und Geschichte ist durch die Vorgaben der Prüfungsordnung APO-GOSt nicht möglich.
Projektkurse werden in der Qualifikationsphase I zur freien Wahl angeboten und sind zweistündige Kurse. Sie sind in ihrem fachlichen Schwerpunkt an die in der Qualifikationsphase unterrichteten Fächer (Referenzfächer) angebunden.
Die Abschlussnote umfasst die Leistungen in beiden Halbjahren und fließt bei der Berechnung der Gesamtqualifikation in doppelter Wertung in die Abiturnote ein. Die Einbringung nur eines Halbjahres ist nicht möglich.
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Projektkurs ist die parallele oder vorausgehende Teilnahme am Unterricht in einem der Referenzfächer (Grund- oder Leistungskurs) in zwei Halbjahren der Qualifikationsphase I
Allgemeine Hochschulreife
Mit dem Bestehen der Abiturprüfung wird die Allgemeine Hochschulreife erworben. Sie befähigt zum Studium an einer Hochschule und öffnet zugleich den Weg in eine berufliche Ausbildung außerhalb der Hochschule.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Schülerinnen und Schüler, die die gymnasiale Oberstufe vor dem Abitur verlassen, können bei entsprechenden Leistungen den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Dies ist frühestens am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase möglich. Die zugrunde gelegten Leistungen müssen in zwei aufeinander folgenden Halbjahren erbracht worden sein. Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird gemäß der „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ von den Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen gegenseitig anerkannt.
Die (volle) Fachhochschulreife wird zuerkannt, wenn zusätzlich zum schulischen Teil der Fachhochschulreife eine Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht beziehungsweise ein einjähriges gelenktes Praktikum nachgewiesen wird.
Weitere Informationen enthält das „Merkblatt zum Erwerb der Fachhochschulreife“ unter www.schulministerium.nrw.de.
Klausurpflicht
besteht
- in den vier geplanten Abiturfächern,
- in jedem Fall in Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache und in der neu einsetzenden Fremdsprache,
- in einer weiteren Fremdsprache, dies kann auch die neu einsetzende Fremdsprache sein, oder einem Fach aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich.
Die Wahl weiterer (nicht verpflichtender) Klausurfächer kann zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn die Wahl der Abiturfächer möglichst lange offen gehalten werden soll.
In den als Klausurfach belegten Fächern werden in den ersten drei Halbjahren der Qualifikationsphase jeweils zwei Klausuren geschrieben. Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase wird lediglich im ersten bis dritten Abiturfach jeweils eine Klausur geschrieben. Auch in der Qualifikationsphase können Klausuren in den modernen Fremdsprachen mündliche Anteile enthalten. In einem der ersten drei Halbjahre der Qualifikationsphase wird in den modernen Fremdsprachen eine Klausur durch eine gleichwertige mündliche Leistungsüberprüfung ersetzt.
Sonstige Mitarbeit
In der gymnasialen Oberstufe sind Leistungen, die in der sonstigen Mitarbeit im Unterricht erbracht werden, ebenso bedeutsam wie Klausuren. Die Bewertung für einen schriftlich belegten Kurs setzt sich zu gleichen Teilen aus der Beurteilung der Klausuren und der „Sonstigen Mitarbeit“ zusammen. Zu Beginn eines Kurses informiert die Lehrkraft darüber, welche Anforderungen im Bereich „Sonstige Mitarbeit“ gestellt werden und auf welche Grundlagen sich die Beurteilung stützt. Dies können neben den mündlichen Unterrichtsbeiträgen zum Beispiel auch Protokolle, Referate, praktische Arbeiten, schriftliche Übungen oder im Fach Sport auch praktische Übungen sein. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres werden die Schülerinnen und Schüler über ihren jeweiligen Leistungsstand informiert.
In der Q1 zweites Halbjahr schreiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel eine Facharbeit. Eine Facharbeit ist eine umfangreiche schriftliche Hausarbeit, die selbstständig zu verfassen ist. Sie ersetzt in der Qualifikationsphase I eine Klausur. Die in der Facharbeit erteilte Note zählt wie eine Klausurnote. Ziel der Facharbeit ist es, beispielhaft eine wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Zur Facharbeit gehören die Themen- und Materialsuche, die Arbeitsplanung, das Ordnen und Auswerten der Materialien und die Texterstellung. Die Facharbeit soll acht bis zwölf DIN-A4-Seiten umfassen. Schülerinnen und Schüler, die einen Projektkurs belegen, sind von der Verpflichtung, eine Facharbeit zu schreiben, befreit. Zur weiteren Unterstützug steht des Schülerinnen und Schülern im Downloadbereich ein Reader zur Facharbeit zur Verfügung.
Abiturprüfung
Die Abiturprüfung findet in vier Fächern statt, und zwar in den beiden Leistungskursfächern, die erstes und zweites Abiturfach sind, und in zwei Grundkursfächern als drittem und viertem Abiturfach. Die Abiturprüfung erfolgt
- in den Leistungskursen und im dritten Abiturfach schriftlich und je nach Ergebnis auch mündlich
- im vierten Abiturfach ausschließlich mündlich.
Die Aufgaben für die drei schriftlichen Prüfungen werden zentral gestellt und sind für alle Abiturientinnen und Abiturienten in Nordrhein-Westfalen gleich. Die Klausuren werden in jedem Abiturfach landesweit am selben Tag geschrieben. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt in der Qualifikationsphase auf der Basis der Kernlehrpläne und Vorgaben des Schulministeriums.
Die Vorgaben für die unterrichtlichen Voraussetzungen sowie die Dauer der schriftlichen Prüfungen im Abitur können im Internet eingesehen werden unter:
www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de
Infomaterialien Q1
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BOW
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Facharbeit
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Informationsveranstaltung
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Pflegschaftssitzung
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Wahlen
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Infomaterialien Q2
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